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(Es geht um ein umstrittenes Faltblatt des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums zum Umgang mit muslimischen Schülern)
An dem Faltblatt zum Umgang mit muslimischen Kindern und Jugendlichen entzünden sich die Gemüter. Doch was ist etwa gegen den Passus „Die Schule soll die unterschiedlichen Wertvorstellungen respektieren und darauf Rücksicht nehmen“ im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht einzuwenden?
Auch wenn nach dem Faltblatt kein Anspruch auf Befreiung vom Unterricht besteht, weist Bildungsministerin Doris Ahnen gleichwohl darauf hin, dass an rheinland-pfälzischen Schulen seit jeher auf religiöse Belange von Schülern – was ausdrücklich für alle Religionen gelte - Rücksicht genommen werde.
Diese mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“) in Einklang stehende Praxis ist nicht in allen Bundesländern selbstverständlich, so etwa in Nordrhein-Westfalen. In Salzkotten bei Paderborn werden seit Jahren russlanddeutsche Väter und Mütter bis 40 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie sich aus Gewissensgründen weigern, ihre Kinder im Grundschulalter am Sexualkundeunterricht der Liborius-Schule teilnehmen zu lassen. Bis zum Amtsantritt der jetzigen Leiterin dieser einzigen Grundschule am Ort wurde Anträgen auf Befreiung problemlos stattgegeben. Nun aber wandern Väter und Mütter um ihres christlichen Gewissens willen reihenweise ins Gefängnis.
Man stelle sich vor, so würde mit muslimischen Eltern verfahren werden!
(Wiesbadener Tagblatt, 26.01.2011)
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