Männer und Frauen im Gottesdienst



Es gibt viele biblisch begründbaren und wichtigen Dienste der Frau: Sie kann im Haus und in gewissem Rahmen auch in der Gemeinde "prophetisch reden" (1. Korinther 11,5). Sie kann allein, in der Familie und in der Gemeinde beten. Sie kann andere Frauen im Wort Gottes unterweisen (Titus 2,3-5). Sie kann Kinder lehren und im Wort unterweisen (2. Timotheus 1,5; 3,15). Sie kann ihren Glauben gegenüber Ungläubigen bezeugen (Matthäus 28,7 ff.; Johannes 4,39; Apostelgeschichte 18,26). Sie kann diakonische Dienste wahrnehmen (Römer 16,1 ff.) und vieles andere. Sie kann aber nicht die Gemeinde leiten und autoritativ lehren.

Da der Mann das Hauptsein Christi gegenüber der Gemeinde abbildet (1. Korinther 11,3 ff.; Epheser 5,22 ff.), kann die Frau keine Funktion in der christlichen Gemeinde einnehmen, die mit dem Hauptsein zusammenhängt. Der Ältesten- und Hirtendienst ist - wie auch der Apostolat - im Neuen Testament eindeutig Männern vorbehalten (1. Timotheus 3,2; Titus 1,6). Stellen, die angeblich von Gemeindeleiterinnen und weiblichen Aposteln handeln sollen, lassen sich unterschiedlich übersetzen (Römer 16,3: "Vorstand" oder aber "Beistand"; Römer 16,7: "Junia" oder aber "Junias") und können eine solche Regelung nicht rechtfertigen. Eine Deutung im Sinne von weiblichen "Ältesten", "Vorsteherinnen" und "Apostelinnen" ist deshalb äußerst fragwürdig, vor allem auch, weil sie im Widerspruch zu den klaren Stellen des Wortes Gottes stünde, die solche Funktionen für Frauen eindeutig ablehnen. Unklare Stellen müssen aber von den klaren her interpretiert werden, nicht umgekehrt.

Was den Lehrdienst betrifft, so ist dieser insofern beschränkt, als eine Frau kein Lehramt gegenüber dem Mann wahrnehmen soll. Dies würde ein "Herrschen" über den Mann darstellen und damit die Schöpfungsordnung Gottes pervertieren (1. Timotheus 2,12 f.). Begründet wird dieses Lehrverbot auch mit der leichteren Verführbarkeit der Frau von ihrem Wesen her (1. Timotheus 2,14). Dies würde Irrlehre in der Gemeinde begünstigen. Da Lehre in der Predigt weitergegeben wird, ist eine dementsprechende, mit Lehre verbundene Predigt von Frauen im auch von Männern besuchten Gottesdienst christlicher Gemeinden vom Neuen Testament her ausgeschlossen. Dies war bis vor einigen Jahrzehnten auch noch einhellige Einstellung aller christlichen Kirchen und hat sich erst in der Neuzeit unter dem Einfluss des Zeitgeistes geändert.

Die Frau in der Gemeinde soll sich der Leitungs- und Lehrautorität hierzu bevollmächtigter Männer unterordnen (1. Korinther 11,3 ff.; 1. Timotheus 2,12 ff.). Das Schweigegebot in 1. Korinther 14,34 f. bezieht sich darauf und nicht auf ein völliges Schweigen in jeder Situation des gemeindlichen Alltags, denn die Bibel spricht zugleich davon, dass Frauen "beten und prophetisch reden" (1. Korinther 11,5), dass es "Prophetinnen" gab (Apostelgeschichte 21,9) u.a. Die Frau darf also insofern reden, als sie sich nicht auf die verbindlichen Lehrfestlegungen in der Gemeinde bezieht bzw. solche neu formulieren möchte. Das heißt praktisch: Sie kann sicherlich in der Bibelstunde - und außerhalb der eigentlichen Predigt meines Erachtens auch im Gottesdienst - Erkenntnisse weitergeben, ihren Glauben bezeugen, beten, singen und kleinere Beiträge bringen, aber sie soll nicht im autoritativen Sinne lehren. Die Prüfung ihrer Rede obliegt - wie auch jeder andere Beitrag - den Ältesten der Gemeinde (Titus 1,9; 1. Johannes 4,1).

Gott hat für jeden Menschen - seinem Wesen und seiner Bestimmung entsprechend - Gaben und Aufgaben bereit. Wenn ein Mensch seine Berufung in Einklang mit den Aussagen der Heiligen Schrift annimmt, kann reicher Segen aus diesem Dienst erwachsen. Sind wir dazu bereit?


(Autor: Lothar Gassmann)


  Copyright © by Lothar Gassmann, www.christliche-themen.de
  Dieser Inhalt darf unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen kopiert und weiterverwendet werden