B E G R Ä B N I S


Übliche Bestattungsformen in Israel: „Erdbegräbnis“ – man gab den toten Körper des Menschen in die Erde zurück, der Erde, aus der GOTT den Körper des Menschen zu Anfang gebildet hatte; meist nach dem Sterben noch am gleichen Tag (5. Mo. 21,23/Lk. 16,22/Apg. 5,6).

Grund: das heiße Klima und weil jede Berührung des Leichnams Menschen und Gegenstände unrein macht (4. Mo. 19,11).

Den Toten wurden die Augen zugedrückt (1. Mo. 46,4), die Leiche wurde gewaschen (Apg. 9,37), auch gesalbt (Mk. 14,8), in ntl. Zeit auch auf einer Bahre zu Grabe getragen (Lk. 7,14).

In atl. Zeit bestattete man die Toten auch in ihren Kleidern; der ägyptische Brauch des Umwickelns mit Binden (Jes. 26,18) und später zur römischen Zeit „das Einschlagen in Tüchern“ war üblich (Mt. 27,59/Joh. 11,44).
Unbegraben und damit zum Fraß der Tiere liegen zu bleiben, ist Schande – wird auch als Gericht angedroht (1. Kön. 14,11/21,23/Jer. 7,33) – siehe Bedeckung der Toten durch Rizpa (2. Sam. 21.10)!

Verbrennung gilt als „Frevel“ (Am. 2,1); wurde als Verschärfung der Todesstrafe für Frevler (Verbrecher) angeordnet (1. Mo. 38,24/3. Mo. 20,14/Jos. 7,25).
Berührung der Gräber macht 7 Tage unrein (4. Mo. 19,16), aus diesem Grund tünchte man sie mit Kalkflüssigkeit, um versehentlichem Berühren der Steine, Grabplatten usw. vorzubeugen (Mt. 23,27/Lk. 11,44).

Totenbeschwörung = „streng verboten“ (5. Mo. 18,11/Jes. 65,4).
Die „Brände“ (Jer. 34,5/2. Chr. 16,14/21,19) sind keine Leichenverbrennungen, sondern „Räucherbrände“ zu Ehren des Bestatteten; die Verbrennung der Leichen Sauls und seiner Söhne waren eine Ausnahme dadurch, dass ihre Gebeine zur ehrenhaften Bestattung erhalten blieben (1. Sam. 31,12), denn ihre Körper waren geschändet, hier u.a. Ausziehen der Leichen, Enthauptung Sauls, Anheften seines Leichnams an die Stadtmauer.

Nach wie vor steht der vom HERRN „aus Erdreich vom Boden geformte Mensch“ (Adam), der in Sünde fiel und sterblich wurde, unter der Anordnung GOTTES: ... "bis du zum Erdboden zurückkehrst; denn von ihm bist du genommen; denn Erdreich bist du, und zum Erdreich wirst du zurückkehren“ (1.Mo. 3,19).

Für uns Gotteskinder gilt: „Kremation“ ist Sünde, denn unser Körper ist der „Tempel des HEILIGEN GEISTES“ und gehört dem HERRN JESUS CHRISTUS, nicht wir, sondern der HERR hat die Vollmacht darüber und bestimmt, wie unser Körper „gesät“ wird, und zwar aus „Glauben und Liebe in Ihm und durch Ihn, zur Ehre und Verherrlichung Seines und unseres VATERS“, was einen Märtyrertot und somit auch Verbrennung durch Sünderhand oder Unglücksfall beinhalten kann. Denn in CHRISTUS JESUS sind wir bereits dem Fleisch nach getötet und dem GEIST nach lebendig gemacht. Unser normales Entschlafen im HERRN gebietet die anschließende Erdbestattung unseres sterblichen Körpers; siehe auch 1. Kor. 15,35-58!


(Autor: KaRo)


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