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Als sie aber ihre Augen erhoben, sahen sie niemand als Jesus allein.
Matthäus 17,8
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Wenn nach der Erde Leid, Arbeit und Pein
ich in die goldenen Gassen zieh ein,
wird nur das Schau`n meines Heilands allein
Grund meiner Freude und Anbetung sein.
Das wird allein Herrlichkeit sein,
das wird allein Herrlichkeit sein,
wenn frei von Weh ich sein Angesicht seh!
Wenn frei von Weh ich sein Angesicht seh!
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Frage:
Ist das Schauen Jesu allein Grund Ihrer Freude und Anbetung, wenn Sie in das neue Jerusalem kommen werden?
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Zum Nacheifern: In Psalm 73,25 lesen wir den Herzensschrei des Psalmist: `Wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde`. Damit bekundet er, dass seine Sehnsucht weder auf irdischen Wohlstand noch goldene Gassen etc. im Himmel gerichtet ist, sondern ganz alleine auf Gott selbst! Ist das auch bei uns so?! Geht es uns um eine baldige Entrückung um endlich die sündige Welt hinter uns zu lassen und im Friedensreich zu sein oder vielmehr darum endlich Jesus Christus zu sehen? Lasst uns nüchtern sein: Was ist von einer Braut zu halten, welche nicht aus Liebe, sondern wegen des Geldes heiratet? Sollte es der Braut nicht ausschließlich um den Bräutigam gehen?! Genauso erwartet Jesus Christus die erste (brennende) Liebe zu ihm (Off. 2,4) und ihn von ganzem Herzen und allen Kräften zu lieben (Markus 12,30) und somit mehr als die eigene Verwandtschaft (Matth. 10,37) usw.! Lasst uns, wenn nötig, zur ersten Liebe zurückkehren! |
| Stimmen zum Zeitgeschehen (Leserbriefe) | (Mit obiger Navigationsleiste kann innerhalb des Leserbriefe-Menüs geblättert werden)
| Neutralität zum Papstbesuch
Zum Papstbesuch im Bundestag:
Die Mainzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner sieht in der Funktion von Papst Benedikt XVI. als Repräsentant der Katholischen Kirche den ausschlaggebenden Faktor für die Einladung zum Besuch des Bundestags. Der Deutsche Bundestag habe jedoch die religiöse Neutralität des Staates zu wahren. Damit begründet sie ihre Abwesenheit bei der Papst-Rede im Bundestag.
Abgesehen davon, dass eine religiöse Neutralität des Staates von der Sache her unmöglich ist, wird kein wahrer Demokrat dem Prinzip der Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen widersprechen. Dass dieses Prinzip aber in unserem Land unter anderen Vorzeichen eklatant verletzt werden darf, zeigen Besuch und Rede des Dalai Lama am 23. August, also vor knapp einem Monat, im Hessischen Landtag.
Dieser Auftritt konnte gleichwohl nicht mehr mit seiner Eigenschaft als politisches Oberhaupt der Tibeter begründet werden, da diese Ära gut zwei Wochen davor - am 8. August –zu Ende gegangen war. Nicht zu Ende gegangen war seine Funktion als religiöses Oberhaupt der Tibeter und damit auch als oberster Repräsentant des tibetischen Buddhismus. Als solcher durfte er im Hessischen Landtag auftreten und sogar eine Buddha-Statue überreichen. Warum sahen die sonst politisch so korrekten Gutmenschen hierin keine Verletzung des Neutralitätsgebots des Staates?
(Wiesbadener Tagblatt, 23.09.2011)
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(Autor: Gerhard Nisslmueller) |
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